Die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist bemüht, ihre Internetseite und ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Kongresses „Klimaschutz im Verkehr“ (www.kongress-klimaschutz-im-verkehr.de).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
3. Internetseite und Dokumente: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Website ist nur teilweise ohne Tastatur nutzbar
- Im Ticketshop wird keine Hilfestellung zum Ausfüllen bereitgestellt
- Es existiert keine Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
- Es existiert keine barrierefreie Dokumentation der Website
- Es wird keine technische Dokumentation zur Nutzung des Angebots bereitgestellt
- Es wird kein technischer Support über verschiedene Kanäle wie Telefon, Mail oder Chat angeboten
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.07.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 -23991-0
E-Mail: klimamobil@nvbw.de
6. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.